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Vloor


AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ("AGB")

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundlegende Bestimmungen
  2. Automatische Datenspeicherung
  3. Speicherung persönlicher Daten
  4. Rechte laut Datenschutzgrundverordnung
  5. TLS-Verschlüsselung mit https
  6. Google Analytics Datenschutzerklärung
  7. Facebook-Pixel Datenschutzerklärung
  8. Google Tag Manager Datenschutzerklärung

1. Grundlegende Bestimmungen

1.1 Die

Vloor GmbH
Seidlgasse 21/Top 17, 1030 Wien
office@vloor.com
("Vloor")

bietet unter den Domainshttps://www.vloor.com/undhttps://www.app.vloor.com/(jeweils die "Website") die Erstellung von Innenraumvisualisierungen (die "Visualisierungen") für Geschäftskunden (die"Kunden") an. Die Visualisierungen erfolgen auf Basis eines vom Kunden vorgelegten Grundrissplanes (der "Vorlageplan").

1.2 Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd §§ 1 bis 3 UGB. Vloor ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor oder während des Registrierungs- oder Beauftragungsprozesses die Unternehmereigenschaft des Kunden zu überprüfen. Vloor behält sich vor, vom Kunden vor und während des Beauftragungsprozesses Nachweise über die Unternehmereigenschaft zu verlangen.

1.3 Diese AGB gelten für sämtliche Bestellungen, Aufträge und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen Vloor und den Kunden. Mit Erstellung des Kundenaccounts gemäß Punkt 3 erklärt der Kunde sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB, die in der jeweils geltenden Fassung jederzeit unterhttps://www.vloor.com/termsabrufbar sind.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vloor und dem Kunden abweichende Regelungen vorsehen, gelten nur, wenn sich Vloor diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

1.5 Vloor behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen werden zwei Wochen nach Verständigung des Kunden über die von Vloor gewünschte Änderung dieser AGB wirksam, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei Vloor einlangt. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und Vloor gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort. Änderungen der Entgelte für bereits getätigte Aufträge sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich.

2. Gegenstand des Vertrags

2.1 Gegen Zahlung des geschuldeten Entgelts erstellt Vloor die Visualisierung des Vorlageplanes und räumt dem Kunden die Rechte gemäß Punkt 6.7 an der beauftragten Visualisierung ein.

2.2 Die Bearbeitung der Vorlagepläne entsprechend des erteilten Auftrages erfolgt nach rein visuellen Kriterien und stellt somit keine maßstabsgetreue Präzisionszeichnung dar. Die Proportionen werden für die Auftragserfüllung so weit wie möglich aus den Vorlageplänen übernommen.

3. Erstellung und Verwaltung des Kundenaccounts

3.1 Für die Erteilung eines Auftrages ist der Kunde verpflichtet, sich unter Eingabe seiner Daten (insbesondere Name, Adresse, Emailadresse, Telefonnummer, Firma, UID Nummer) kostenlos zu registrieren und einen Kundenaccount anzulegen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten des Kundenaccounts geheim zu halten und an keinen Dritten weiterzugeben. Der Kunde hat einen Missbrauch und jede sonstige unbefugte Nutzung durch Dritte sofort Vloor bekannt zu geben. Bis zum Einlangen dieser Mitteilung wird dem Kunden jeder Zugriff und jede mit seinem Kundenaccount zusammenhängende Handlung oder Erteilung von Aufträgen zugerechnet.

3.3 Die Abwicklung der Aufträge und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Auftrag erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail und dabei zum Teil automatisiert. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere durch SPAM-Filter nicht verhindert wird.

3.4 Vloor behält sich das jederzeitige Recht vor, den Kundenaccount vorübergehend zu sperren oder auch den Kundenaccount endgültig zu löschen. Bestehende Aufträge werden von der Löschung des Kundenaccounts nicht berührt.

3.5 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seinen Account durch Mitteilung in Textform an Vloor (zB per E-Mail an office@vloor.com) löschen zu lassen.

4. Erteilung eines Auftrages

4.1 Das von Vloor auf der Webseite dargestellte Angebot ist bis zum verbindlichen Abschluss eines Vertrages gemäß Punkt 4.6 unverbindlich und freibleibend. Die Darstellung der angebotenen Dienstleistungen auf der Website ist eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, einen Auftrag an Vloor zu erteilen.

4.2 Nach der erfolgten Erstellung eines Kundenaccounts hat der Kunde auf der Website die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Auftrag an Vloor zu erteilen.

4.3 Dazu lädt der Kunde auf der Website einen Vorlageplan hoch, der als Grundlage für den Auftrag und die von Vloor zu erstellende Visualisierung dient. Der Kunde wählt dann das gewünschte auf der Website angebotene Produkt aus und gibt allfällige Spezifikationen dazu an (zB Auswahl eines Maßstabes, einer bestimmten Wohnungseinheit auf einem Vorlageplan oder eines Einrichtungsstiles).

4.4 Vor Betätigung der Schaltfläche mit der Aufschrift "Zahlungspflichtig bestellen" hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, seine Eingaben zu korrigieren, zu löschen oder die Auftragserteilung durch Schließen seines Browserfensters oder Auswahl der Funktion "zurück" seines Browsers abzubrechen. Mit der Betätigung der Schaltfläche "Zahlungspflichtig bestellen" kommt noch kein Vertrag zwischen Vloor und dem Kunden zustande. Der Kunde gibt damit gegenüber Vloor bloß ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab.

4.5 Vloor behält sich vor, gemäß Punkt 4.4 übermittelte Auftragsangebote innerhalb von sieben Tagen anzunehmen, abzulehnen, oder ergänzende Informationen vom Kunden anzufordern, etwa wenn der Auftrag aufgrund fehlender Informationen oder unzureichender Vorlagepläne nicht erfüllt werden kann.

4.6 Nach Annahme des Auftragsangebotes durch Vloor erhält der Kunde eine E-Mail Bestätigung, in der die Auftragsdetails zusammengefasst sind ("Auftragsbestätigung"). Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung wird der Vertrag zwischen Vloor und dem Kunden verbindlich.

4.7 Änderungswünsche des Kunden, die Vloor nach Übermittlung der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden, werden nur gegen Mehrkosten durchgeführt.

5. Preise und Zahlungsmöglichkeiten für Kunden

5.1 Der jeweilige Preis für die in Auftrag gegebene Visualisierung wird im Rahmen des Bestellprozesses (zuzüglich einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer) angezeigt.

5.2 Der im Bestellprozess angegebene Preis gilt für Visualisierungen von Wohn- oder Gewerbeeinheiten auf einer Etage und bis zu einer Fläche von maximal 200 m². Bei Einfamilienhäusern zählt jede Etage (bis zu einer Fläche von maximal 200 m²) als ein Vorlageplan. Bei Mehrfamilienhäusern zählt jede Wohneinheit als ein Vorlageplan, wobei bei Wohneinheiten, die sich über mehrere Etagen erstrecken, jede Etage (bis zu einer Fläche von maximal 200 m²) als ein Vorlageplan gilt. Preise für Aufträge über Visualisierungen von Wohn- oder Gewerbeeinheiten über 200 m² werden auf Anfrage bekannt gegeben.

5.3 Allfällige Abweichungen vom Vorlageplan, die bei der Erstellung der Visualisierung berücksichtigt werden sollen, müssen im Rahmen der Spezifikationen gemäß Punkt 4.3 vor Übermittlung des Auftragsangebotes angegeben werden. Sollten durch die gewünschten Spezifikationen Zusatzkosten anfallen, wird der Kunde vor Annahme des Auftragsangebotes von Vloor kontaktiert.

5.4 Sämtliche Zahlungen für Aufträge erfolgen über den Zahlungsdienstleister Stripe oder einen anderen Zahlungsdienstleister nach Wahl von Vloor (der "Zahlungsdienstleister").

5.5 Die Zahlungsinformationen (z.B. Kreditkartendaten) müssen vom Kunden im Rahmen des Bestellprozesses vor Absendung des Auftragsangebotes an den Zahlungsdienstleister bekannt gegeben werden.

5.6 Die Zahlung wird vom Zahlungsdienstleister nach Annahme des Vertragsangebotes durch Vloor entsprechend der gewählten Zahlungsmethode und den gewählten Zahlungskonditionen eingezogen und der Kunde erhält nach erfolgter Bezahlung eine Zahlungsbestätigung.

6. Auftragsabwicklung, Rechteeinräumung

6.1 Es obliegt dem Kunden, die für die Durchführung des Auftrags erteilten Informationen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die zur Verfügung gestellten Vorlagepläne auf allfällige Urheber- und sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Kunde gewährleistet, dass er über die für die Auftragsabwicklung notwendigen Rechte verfügt und berechtigt ist, das Recht zur Bearbeitung der Vorlagepläne an Vloor zu übertragen. Eine Nachprüfpflicht seitens Vloor besteht diesbezüglich nicht. Wird Vloor wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Dritte in Anspruch genommen, hat der Kunde Vloor schad- und klaglos zu halten.

6.2 Der Kunde räumt Vloor das unentgeltliche, nicht-ausschließliche und für die Erfüllung des Auftrags befristete Recht ein, sämtliche von ihm für die Erstellung des Auftrags übermittelten Inhalte, insbesondere die Vorlagepläne, in dem für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Umfang zu verwenden.

6.3 Der Kunde räumt Vloor darüber hinaus das unentgeltliche, nicht-ausschließliche und unbefristete Recht ein, sämtliche von ihm für die Erstellung des Auftrags übermittelten Inhalte, insbesondere die Vorlagepläne, zur Weiterentwicklung des Produktportfolios von Vloor sowie für das Training von Machine Learning Modellen zu verwenden.

6.4 Vloor verpflichtet sich, dem Kunden die beauftragte Visualisierung binnen zwei Werktagen ab Versand der Auftragsbestätigung zur Verfügung zu stellen. Vloor wird sich bemühen, auf eine kürzere Lieferzeit hinzuwirken.

6.5 Die Erstellung der Visualisierung erfolgt grundsätzlich automatisiert durch Einsatz einer entsprechenden Software.

6.6 Vloor ist bei Bedarf berechtigt, Erfüllungsgehilfen mit entsprechender Qualifikation zur Durchführung eines Auftrags heranzuziehen.

6.7 Die beauftragte Visualisierung wird nach Erstellung im Kundenaccount für die Dauer von mindestens sechs Monaten zum Herunterladen bereitgestellt. Der Kunde wird von der Bereitstellung der Visualisierung per E-Mail informiert.

6.8 Bei den von Vloor erstellten Visualisierungen kann es sich um urheberrechtlich geschützte Werke iSd Urhebergesetzes (UrhG) handeln. Vloor räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die Visualisierung zur kommerziellen Nutzung im Rahmen des Geschäftsgegenstandes des Kunden zu verwenden. Vloor behält sich das Recht vor, die Visualisierungen zur Weiterentwicklung des Produktportfolios von Vloor sowie für das Training von Machine Learning Modellen zu verwenden.

7. Gewährleistung

7.1 Im Zusammenhang mit der Erstellung der Visualisierung herrscht grundsätzlich Gestaltungs- und Ideenfreiheit. Reklamationen bezüglich der optischen Gestaltung der Visualisierung sind ausgeschlossen.

7.2 Visualisierungen sind nur mangelhaft, wenn sie in erheblichem Umfang vom Vorlageplan abweichen. Eine erhebliche Abweichung liegt dann vor, wenn Größenverhältnisse über 20% vom Maßstab des Vorlageplans abweichen oder wichtige Merkmale wie z.B. Treppen, Fenster oder Türen falsch eingezeichnet sind, obwohl diese aus dem Vorlageplan klar ersichtlich waren.

7.3 Es obliegt dem Kunden, allfällige Mängel der Leistung unverzüglich nach Erfüllung des Auftrags, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Visualisierung, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und abgenommen, wodurch die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung ausgeschlossen ist. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

7.4 Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge steht dem Kunden primär das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Vloor wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde verpflichtet ist, alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Unterlässt Vloor die Verbesserung schuldhaft innerhalb angemessener Nachfrist, ist der Kunde zur verhältnismäßigen Preisminderung oder bei Vorliegen eines nicht bloß geringfügigen Mangels zur Wandlung berechtigt.

7.5 Vloor ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Vloor mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall ist der Kunde wiederum zur verhältnismäßigen Preisminderung oder bei Vorliegen eines nicht bloß geringfügigen Mangels zur Wandlung berechtigt.

7.6 Ist ein Mangel auf unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen, bestehen jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.

8. Schadenersatz

8.1 Vloor ist bemüht, die Webseite stets betriebsbereit zu halten, übernimmt aber keine Haftung für Schäden und Fehler, die einem Kunden im Falle einer zeitweiligen Unerreichbarkeit der Website oder im Falle anderer technischer Probleme entstehen.

8.2 Sofern Vloor für einen Schaden einzustehen hat, ist die Haftung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung von Vloor für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

8.3 Mit Ausnahme von Personenschäden ist die Haftung von Vloor in jedem Fall mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.

8.4 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch ein Jahr nach dem haftungsbegründenden Verhalten von Vloor.

9. Nennung des Kunden als Referenz

9.1 Der Kunde räumt Vloor das Recht ein, den Kundennamen, gemeinsam mit einer Beschreibung des vom Auftrag umfassten Projektes sowie der von Vloor erbrachten Leistungen, zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden, gegebenenfalls auch unter Hinzufügung wörtlicher Zitate und unter Verwendung des Kundenlogos, und den Kunden als Referenzkunden zu nennen.

9.2 Die Einwilligung des Kunden gemäß Punkt 9.1 kann jederzeit widerrufen werde. Der Widerruf hat schriftlich (mit firmenmäßiger Unterfertigung) zu erfolgen. Sollte ein Rückgängigmachen allenfalls bereits vorgenommener Veröffentlichungen aus technischen oder praktischen Gründen (zB bereits erfolgte Veröffentlichung in einem Printmedium) nach dem Zugang der Widerrufserklärung nicht möglich sein, können daraus keine Ansprüche des Kunden gegenüber Vloor abgeleitet werden.

10. Datenschutzinformation

10.1 Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten durch Vloor im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung können der auf der Website unterhttps://www.vloor.com/datenschutzabrufbaren Datenschutzinformation von Vloor entnommen werden

11. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisnormen und des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

11.2 Erfüllungsort ist der Sitz von Vloor.

11.3 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Vloor sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche wirksame bzw durchführbare, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.

12.2 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.

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